Energiepreispauschale

Die wichtigsten Punkte zur Energiepreispauschale (EPP) erklärt Ihnen die Abacus HR Services.

von Dilara Arslan

3.08.2022

Steuerberatung

Die Energiepreispauschale (EPP) ist eine Einmalzahlung im September 2022 in Höhe von 300 Euro an alle in Deutschland einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen. Sie soll die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abmildern.


Die Erstattung der Energiepreispauschale an den Arbeitgeber erfolgt mit der Lohnsteueranmeldung August 2022.


Die Energiepreispauschale ist lohnsteuerpflichtig für Arbeitnehmer, jedoch sozialversicherungsfrei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Außerdem ist diese Zahlung beitragsfrei gegenüber den Sozialkassen.

Bei Minijobbern ist keine Pauschsteuer in Höhe von 2% abzuführen.


Die Energiepreispauschale wird in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit dem Großbuchstaben E bescheinigt.



Auf der Seite des Bundesministeriums der Finanzen können Sie die FAQs zur Energiepreispauschale nachlesen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html