Schüler als Ferienjobber
Für Schüler, die in den Ferien etwas dazuverdienen wollen gelten viele Vorschriften. Was bei der Beschäftigung von Schülern und Ferienjobbern beachten sollten.
Schulbescheinigung
Schüler als Ferienjobber müssen dem Arbeitgeber eine gültige Schulbescheinigung vorlegen. Schüler als Ferienjobber - Lohnsteuerabzug Ferienjobber unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
Ab 2013 werden die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) durch Ihr Lohnabrechnungsbüro direkt beim ELSTER-Server der Finanzverwaltung abgerufen. Legen Ferienjobber eine gültige Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug vor, kann die Entgeltabrechnung die bescheinigten Angaben verwenden, so lange eine Antwort von ELSTER noch aussteht.
Sozialversicherungspflicht ja oder nein
Ferienjobber als kurzfristige Beschäftigung
Verdient der Schüler in einem Monat mehr als 450 Euro, kann er eventuell als kurzfristig Beschäftigter sozialversicherungsfrei beschäftigt werden. Die kurzfristige Beschäftigung ist an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft. Die ausführlichen Regelungen finden Sie bei der Minijobzentrale. Unter anderem wird dort beschrieben, wie lange das kurzfristige Arbeitsverhältnis dauern darf. Außerdem wird auf die Möglichkeit des Rahmenarbeitsvertrages hingewiesen. Ein kurzfristiges Arbeitsverhältnis muss bei Vertragsabschluss immer befristet werden. Die Befristung muss schriftlich erfolgen.
Schüler und Berufsmäßigkeit
Nur Personen, die nicht berufsmäßig beschäftigt sind, können kurzfristig beschäftigt werden. Besonders schwierig ist die Beurteilung von Schulabgängern. Abacus HR Services-Kunden besprechen dieses Thema im Vorfeld mit uns und kommen so zur korrekten Lösung.
Schulabgänger als Ferienjobber und danach Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilliges Soziales Jahr oder Wehrdienst
Dieser Personenkreis kann in der Zeit nach dem Schulabschluss nur sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.
Schulabgänger als Ferienjobber und danach eine Lehre
Schüler, die nach dem Schulabschluss eine Berufsausbildung anstreben, dürfen nicht kurzfristig beschäftigt werden. Sie können als sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer befristet beschäftigt werden.
Tipp für die Personalakte
Lassen Sie den Schüler als Ferienjobber den Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte ausfüllen. Dieser Personalfragebogen des BDA wird durch die Minijobzentrale zur Verfügung gestellt. Geben Sie den ausgefüllten Personalfragebogen zur Lohnabrechnung mit, dann kann Abacus HR Services nach diesen Angaben abrechnen.
Auf den beiden letzten Seiten des Personalfragebogens der Minijobzentrale findet sich das "Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht", sowie der "Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung ...".
Ferienjobber, die keine Beiträge zur Rentenversicherung abführen wollen, müssen den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ausfüllen und unterzeichnen. Durch das Merkblatt, das im Personalfragebogen enthalten ist, sind die Ferienjobber über die Folgen dieser Entscheidung informiert.
Müssen wir Ferienjobber auf die Möglichkeit eines Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hinweisen?
Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, Ferienjobber auf die Möglichkeit eines Antrags auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht hinzuweisen.
Was müssen wir mit einem Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht tun?
- Sie prüfen, ob der Ferienjobber unterschrieben hat
- Sie unterschreiben den Antrag als Arbeitgeber
- Sie bestätigen, wann der Antrag bei Ihnen als Arbeitgeber eingegangen ist
- Sie ergänzen das Datum, ab wann der Antrag gilt
- Sie leiten das Dokument zur nächsten Entgeltabrechnung an uns weiter
Ab wann gilt der Befreiungsantrag von der Rentenversicherungspflicht?
- Ab Beginn des Monats, in dem der Antrag beim Arbeitgeber eingeht
- Die Minijobzentrale ist innerhalb von 6 Wochen nach Eingang des Antrags zu informieren
Es sind Fristen zu beachten, und es gibt Ausnahmen, die im FAQ der Minijobzentrale erklärt und mit Beispielen verdeutlicht werden. Bitte beachten Sie diese Informationen.
Wie wird die Minijobzentrale rechtzeitig informiert?
Normalerweise erfolgt die erste Entgeltabrechnung für neue Ferienjobber innerhalb von 6 Wochen nach Eingang eines Befreiungsantrags beim Arbeitgeber. Mit dieser ersten Entgeltabrechnung erfolgt eine Anmeldung der Beschäftigung mit Meldegrund 10 im DEÜV-Verfahren. Mit dieser Anmeldung ist die Minijobzentrale informiert.
Erfolgt die erste Entgeltabrechnung und die Anmeldung mit Meldegrund 10 später als innerhalb von 6 Wochen, muss die Minijobzentrale vorab informiert werden. Da derzeit kein geeigneter Antrag zu Verfügung gestellt wird, empfehlen wir, ersatzweise dieses Formular zu verwenden und an die Minijobzentrale zu faxen.
Wichtig
Bei Ferienjobbern unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
Wer hilft mir?
Abacus HR Services-Kunden können jederzeit ihre Fragen zu Ferienjobbern, Minijobs und Aushilfen an uns richten. Wir helfen Ihnen weiter und lösen Ihr konkretes Anliegen. Wir unterstützen Sie bei der korrekten Beurteilung des Arbeitsverhältnisses hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht.
Sie haben Fragen? Rufen Sie uns an (0 71 51) 93 93 90. Wir sind für Sie da!