450 Euro Job und in den Semesterferien Vollzeit arbeiten
Studierende, die während des Semesters einen 450-Euro-Job ausüben und in den Semesterferien im gleichen Unternehmen Vollzeit arbeiten wollen, richtig beschäftigen.
Wenn Studierende während des Semesters einen 450-Euro-Job ausüben und in den Semesterferien im gleichen Unternehmen Vollzeit arbeiten wollen, dann geht das so: Es ist möglich, das geringfügige Beschäftigungsverhältnis (450-Euro-Job) idealerweise zu einem Monatsende zu beenden und im folgenden Monat als Werkstudent mit Beitragsgruppe 0100 zu arbeiten. Der/die Studierende muss dann seine ELStAM vorlegen und angeben, bei welcher Krankenkasse er/sie versichert ist. Vom Bruttolohn wird Lohnsteuer abgezogen sowie die Hälfte des Rentenversicherungsbeitrags (Stand 2019: 18,6% : 2 = 9,3%). Die Tätigkeit als Werkstudent darf während der Semesterferien unbeschränkt stattfinden. Während des Semesters dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Im Anschluss an die Tätigkeit als Werkstudent kann die geringfügige Tätigkeit wieder aufgenommen werden. Es ist nicht möglich gleichzeitig geringfügig UND als Werkstudent angemeldet sein. Es empfiehlt sich, für die Dauer der Tätigkeit als Werkstudent mit dem Unternehmen einen schriftlichen und befristeten Arbeitsvertrag abzuschliessen. Die Personalabteilung des Arbeitgebers kann sich bei ihrem Steuerberater informieren. Oder sie hat einen externen Dienstleister für Lohn- und Gehaltsabrechnung, wie zum Beispiel uns.
Auswirkung auf die Familienversicherung
Eigenes Einkommen kann sich auf die kostenlose Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auswirken. Bei einer geringfügigen Beschäftigung - Minijob- beträgt die Einkommensgrenze 450 Euro pro Monat. Achtung: Handelt es sich nicht um einen Minijob beträgt die Einkommensgrenze nur 445 Euro im Monatsdurchschnitt. Für den Studenten/die Studentin kann Beitragspflicht entstehen.
Siehe auch die Erklärung der AOK Hessen.
Alle Werte Stand 2019.
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