ELStAM einfach erklärt

Monatlicher ELStAM Abruf durch unser Rechenzentrum einfach erklärt.

Angelika Maser

von Angelika Maser

Weinberg mit Weintrauben

Die Lohnsteuerkarte, die es seit 1925 gab, hat ausgedient. Arbeitgeber setzten seit dem Jahr 2013 das ELStAM-Verfahren ein.

ELStAM bilden die Grundlage für den Lohnsteuerabzug.



ELStAM - was ist das? 

Als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) werden die Besteuerungsgrundlagen bezeichnet: 

  • Steuerklasse
  • Anzahl der Kinderfreibeträge 
  • Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge 
  • Religionszugehörigkeit 



Wie erfahre ich meine ELStAM?

Einmalig im Herbst 2011 erhielt jeder Steuerpflichtige ein Informationsschreiben, in dem die beim Finanzamt gespeicherten ELStAM mitgeteilt wurden.


Über das ElsterOnline Portal www.elster.de kann sich jeder Steuerpflichtige registrieren und die eigenen aktuell gespeicherten Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) einsehen. Es erfolgt kein jährliches Informationsschreiben an die Steuerpflichtigen. Ersatzweise teilen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern auf der monatlichen Entgeltabrechnung, die als Entgeltbescheinigung dient, die ELStAM mit.


Änderungen des Familienstands, zum Beispiel bei einer Heirat, werden von Amts wegen aktualisiert.


Sind meine gespeicherten ELStAM falsch, kann ich eine Berichtigung beim Finanzamt beantragen. Das Finanzamt stellt eine Ersatzbescheinigung mit den aktuell gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmalen aus, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.



Wie erfährt mein Arbeitgeber meine ELStAM? 

Über eine zentrale Datenbank stellt die Finanzverwaltung die ELStAM zum elektronischen Abruf für den Arbeitgeber bereit.


Für das elektronische Verfahren teilt der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die steuerliche Identifikationsnummer mit, sowie die Auskunft, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Damit kann der Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale des Arbeitnehmers elektronisch bei der Finanzverwaltung abrufen.

Quelle: elster.de



Wie erfährt mein Arbeitgeber, dass sich meine ELStAM geändert haben?

Veränderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale werden dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten durch die Finanzverwaltung mitgeteilt. Jeder Arbeitgeber meldet neue Arbeitnehmer an, ausgeschiedene Arbeitnehmer werden abgemeldet. Das Finanzamt ordnet die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber zu und stellt die Datenbank für die Abruf zur Verfügung. Monatlich ruft jeder Arbeitgeber die Änderungsliste der ELStAM für seine Arbeitnehmer ab - und so werden Veränderungen für alle Arbeitnehmer bekannt.



Identifikationsnummer nicht auffindbar 

Verfügen Arbeitnehmer nicht mehr über Ihre Identifikationsnummer (zum Beispiel Anschreiben ist nicht mehr auffindbar) kann beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) schriftlich oder über die Internetseite http://www.identifikationsmerkmal.de die Übersendung eines Schreibens mit der Identifikationsnummer veranlasst werden. Die Identifikationsnummer wird nicht telefonisch bekanntgegeben. Das neue Mitteilungsschreiben wird per Post an die im BZSt gespeicherte Anschrift versendet. Ansprechpartner ist grundsätzlich das BZSt, das Finanzamt kann die Identifikationsnummer aber ebenso schriftlich mitteilen.


Anschrift des Bundeszentralamts für Steuern:

Bundeszentralamt für Steuern 

An der Küppe 1 

53225 Bonn 

bzw. http://www.identifikationsmerkmal.de

 


Wie erfährt Abacus HR Services die ELStAM?

Die komplette elektronische Abwicklung inklusive Anmelden, Abmelden, Abruf der Änderungslisten sind Teil unseres Services für unsere Kunden. Unsere Kunden benötigen keine eigene Registrierung für Elster, die monatlichen Abrufe werden automatisiert bei uns im Zentrum für Lohnabrechnung durchgeführt. Sie müssen nichts tun. 



Wann erhalten Arbeitgeber die monatlichen ELStAM?

1. Neuanmeldung eines Arbeitnehmers 

Nach der Anmeldung eines Arbeitnehmers können wir die ELStAM in der Regel noch am selben Tag elektronisch abrufen.


2. Monatliche Änderungsliste

Die monatliche Änderungsliste steht normalerweise zwischen dem 1. und 5. Tag des Folgemonats zum Abruf bereit.